„Nebenkostenabrechnung: Belegeinsicht für Mieter“ – Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Karl E. aus Stuttgart:

In meiner Nebenkostenabrechnung habe ich einige Posten gefunden, die mir ungewöhnlich hoch vorkommen. Habe ich ein Recht darauf, die Belege meines Vermieters über dessen Ausgaben zu sichten, damit ich die Abrechnung nachvollziehen kann?

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):

Mieter haben das Recht, die Originalbelege und Rechnungen des Vermieters einzusehen, auf denen die Nebenkostenabrechnung beruht. Allerdings ist der Vermieter nicht verpflichtet, Fotokopien anzufertigen und diese dem Mieter per Post zuzuschicken. In der Regel muss der Mieter also den Vermieter aufsuchen, um in dessen Räumen die Belege durchzusehen. Ausnahmen lassen die Gerichte zu, wenn der Vermieter in einer weit entfernten Stadt wohnt oder der Mieter krankheits- oder altersbedingt nicht mobil ist. Bei der Sichtung dürfen Mieter auch Abschriften oder Fotos der Belege anfertigen. Wer die Abrechnung nachprüfen möchte, sollte dies innerhalb von 30 Tagen nach deren Erhalt tun.

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Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

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