Jetzt erst recht: Häufige Fragen im Streit zwischen Nachbarn

Lärmbelästigung durch Hund, Kinder oder Party, der berühmte Obstbaum, der über den Gartenzaun auf das eigene Grundstück ragt, und die süßen Früchte daran: Wie sieht eigentlich die gesetzliche Regelung im Nachbarschaftsrecht hierzu aus? Bettina Schmidt, Rechtsanwältin aus Frankfurt gibt Antworten.

Jetzt erst recht: Häufige Fragen im Streit zwischen Nachbarn

Bettina Schmidt, Rechtsanwältin in Frankfurt, zu häufigen Streitfragen zwischen Nachbarn.

Frankfurt, 17. Juli 2013 – Einmal im Jahr richtig Party mit Lärm bis in die frühen Morgenstunden muss mein Nachbar ertragen. Denn einmal ist keinmal – oder etwa nicht? Und wie ist das mit dem ständig bellenden Hund des Nachbarn, ist das nicht Lärmbelästigung? Bettina Schmidt Rechtsanwältin aus Frankfurt erklärt in einem aktuellen Blogbeitrag auf der Website nachbarstreit.com, welche gesetzlichen Regelungen das Nachbarschaftsrecht in häufigen Streitfragen vorsieht.

Eins ist sicher: Rücksichtnahme, gegenseitiges Verständnis und manchmal auch ein offenes Wort im richtigen Tonfall machen das Leben leichter – auf beiden Seiten des Gartenzauns. Manchmal sind die Meinungen aber einfach verschieden. Was dann erlaubt ist was ist eine nicht mehr zumutbare Belästigung oder Beeinträchtigung regelt das Nachbarschaftsrecht.

Muss ich das ständige Geschrei von des Nachbars Kindern oder vom benachbarten Spielplatz dulden? Und wie verhält es sich, wenn zum Beispiel die private Video-Überwachung meines Nachbarn gleich auch meinen Hauseingang mit beobachtet?

Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie im Artikel:
Nachbarschaftsrecht: Welche gesetzlichen Regelungen gelten z.B. bezüglich Lärm, Lärmbelästigung und Übertritt bzw. Übergriff auf das Grundstück des Nachbarn?“ auf nachbarstreit.com.

Über Bettina Schmidt, Rechtsanwältin für Nachbarschaftsrecht in Frankfurt

Bettina Schmidt ist Gründerin der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt am Main. Sie ist seit 1996 als Rechtsanwältin zugelassen und wurde zum Notar in Frankfurt berufen.

Als Anwältin und Notarin beschäftigt sich Bettina Schmidt nicht nur intensiv mit dem Immobilienrecht. Sie geht auch seit vielen Jahren Fragen des Nachbarschaftsrecht nach und gilt hier als ausgewiesene Expertin, wie unter anderem auch zahlreiche Rundfunk- und Fernsehbeträge belegen. Erst kürzlich Stand Sie als Rechtsexpertin zum Nachbarschaftsrecht in der SAT1-Sendung weckup Rede und Antwort.

Weitere Informationen zum Rechtsgebiet Nachbarschaftsrecht finden Sie unter:
http://www.nachbarstreit.com

Weitere Informationen zur Kanzlei Schmidt & Kollegen auf der Kanzlei-Homepage unter:
http://www.schmidt-kollegen.com

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Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt am Main

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, bietet die Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsberatung und Rechtsvertretung in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, Immobilienrecht sowie Vertragsrecht, AGB-Recht und Inkasso an. Ein Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei ist die Betreuung kleinerer und mittelständischer Unternehmen. Mandanten profitieren vom flexiblen, kreativen Umfeld einer kleinen Kanzlei, die ihnen darüber hinaus durch Einbindung in ein etabliertes Expertennetzwerk auch in benachbarten Rechtsgebieten und bei steuerlichen oder wirtschaftlichen Fragenstellungen kompetente Hilfe anbieten kann.

Mit einer bestellten Notarin in Frankfurt bietet die Kanzlei auch die Leistungen eines Notariats, z.B. Beurkundung von Verträgen oder Beglaubigung von Unterschriften. Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt berät bei der Vertragsgestaltung und prüft für ihre Mandanten auch fremde Verträge. Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt und Rechtsanwältin Sonja Prothmann seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

Weitere Informationen: http://www.schmidt-kollegen.com

Kontakt
Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt
Bettina Schmidt
Guiollettstraße 27
60325 Frankfurt am Main
069 / 72 30 17
presse@schmidt-kollegen.com
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