„Hochwasser – was tun?“ Aktuelle Verbrauchertipps von ERGO

"Hochwasser - was tun?" Aktuelle Verbrauchertipps von ERGO

ERGO Verbraucherinformation – Hochwasser: was tun?

Das Hochwasser geht zurück, die Ratlosigkeit bleibt: Viele von der Naturkatastrophe Betroffene wissen nicht, was sie als Erstes tun und wo sie mit den Aufräumarbeiten beginnen sollen. Dabei gilt: Wer einfach loslegt, begibt sich unter Umständen sogar in Gefahr. Deshalb ist auch bei Sofortmaßnahmen besonnenes Vorgehen ratsam, betonen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Sie haben die besten Tipps zusammengestellt, damit Geschädigte sich im ersten Chaos schneller wieder zurechtfinden.

Nicht in Gefahr begeben

Hochwasserschäden machen auch vor der Elektrik nicht halt. Bevor elektrische Anlagen ihren Dienst wieder aufnehmen, sollten sie unbedingt von einem Fachmann überprüft werden. „Alles andere ist lebensgefährlich“, warnen die ERGO Experten. Weitere Gefahren lauern im Wasser selbst: Ausgelaufene Stoffe wie Öle oder Chemikalien können Gesundheit, Erdreich und Mauerwerk schädigen. Deshalb gilt es, bei Verdacht sofort die Feuerwehr zu verständigen. Rauchen ist bei den Aufräumarbeiten gänzlich tabu, denn brennbare oder explosive Stoffe können sich nach einem Hochwasser auch an unerwarteter Stelle wiederfinden. Und ganz wichtig: „Verständigen Sie Ihre Versicherung möglichst schnell darüber, dass Sie Opfer der Naturgewalt geworden sind – und das auch dann, wenn der komplette Schaden noch nicht absehbar ist“, so die Experten.

Schäden dokumentieren

Ist die Versicherung verständigt, wird sie sich bemühen, möglichst schnell einen Gutachter zu schicken. Bei der Fülle an Schadensereignissen nach einer solchen Katastrophe kann das einige Tage dauern. Das Problem: Das Schadensbild muss die Versicherung möglichst umfassend begutachten. Gerade eingeschwemmter Schlamm sollte aber nicht tagelang im Gebäude liegen bleiben, da er sonst betonfest eintrocknet und der Schaden dadurch noch größere Ausmaße annimmt. Deshalb empfehlen die ERGO Experten: „Wenn das Hochwasser gesunken ist, die überschwemmten Räume abpumpen und den Schlamm entfernen, auch wenn der Gutachter noch nicht da war. Aber keinesfalls vergessen, alles gründlich zu dokumentieren.“ Dazu machen die Betroffenen am besten Fotos und markieren die Wasserstände an Möbeln und Wänden. Ganz wichtig: Zerstörte Gegenstände dürfen erst nach Rücksprache mit dem Versicherer zur Entsorgung.

Sonderurlaub bei Hochwasser?

Wer sein Haus von Schlick und Trümmern befreien muss, benötigt dafür jede freie Minute. Aber können Arbeitnehmer dafür Sonderurlaub beantragen? „Ist ein Mitarbeiter an der Ausübung seiner Tätigkeit durch persönliche Gründe, unverschuldet und für einen verhältnismäßig nicht zu langen Zeitraum gehindert, hat er nach Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Anspruch auf Sonderurlaub“, erklären die Juristen der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Hochwasser an sich wird in der Regel nicht als persönlicher, sondern als sachlicher Grund angesehen. „Das heißt: Der Entgeltanspruch entfällt“, so die Juristen. Der Arbeitnehmer könnte dann nur unbezahlten Urlaub nehmen. Aber ist das Haus des Mitarbeiters durch das Hochwasser direkt betroffen, wird aus dem sachlichen ein persönlicher Grund – und der Entgeltanspruch kann bestehen bleiben. Schließlich ist dem Betroffenen der Gang ins Büro kaum zuzumuten, wenn bei ihm zuhause buchstäblich „Land unter“ herrscht. Übrigens: Regelungen zum Thema Sonderurlaub finden sich oft in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Eine Nachfrage bei der Personalabteilung kann hier Klarheit schaffen.

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ERGO stellt Soforthelfer aus ganz Deutschland ab

Wo das Hochwasser in Süd- und Ostdeutschland abläuft, sind mehr als die Hälfte der 60 Soforthelfer von ERGO im Einsatz. Für sie steht die schnelle und unbürokratische Hilfe für die Kunden im Vordergrund. Nach Eingang der Schadensmeldung stellt ein zentraler Schadendisponent den direkten Kontakt zu den Soforthelfern her. Die erfahrenen Schadenmanager wissen genau, welche Hilfsmaßnahmen in welcher Reihenfolge zu organisieren sind. Dabei greifen sie auf ein engmaschiges, über viele Jahre gewachsenes Dienstleister-Netzwerk zurück und können zum Beispiel die Trocknung für das durchnässte Haus schnell organisieren. Außerdem besitzen sie die nötige Sachkenntnis, um beurteilen zu können, ob ein Haus noch bewohnbar ist und welche Maßnahmen und Reparaturen eingeleitet werden müssen. Und bei der bloßen Organisation der Ersthilfe bleibt es nicht: Was für den Betroffenen ein schier unüberwindliches Problem darstellt, ist für Soforthelfer seit Jahren das tägliche Geschäft. Gerade bei größeren Schäden begleiten sie die Geschädigten deshalb durch den gesamten Abwicklungsprozess.

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher.

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Über die ERGO Versicherungsgruppe
Mit Beitragseinnahmen von 2,7 Mrd. Euro im Jahr 2012 zählt die ERGO Versicherung zu den führenden Anbietern am deutschen Markt. Sie bietet ein umfangreiches Portfolio von Produkten und Serviceleistungen für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an. Ihre zertifizierte Schadenregulierung sorgt für die zügige Abwicklung von Schadenmeldungen. Die Gesellschaft, die früher Victoria hieß, ist der größte Schaden-/Unfallversicherer der ERGO Versicherungsgruppe und verfügt über 160 Jahre Erfahrung.
Über die ERGO Versicherungsgruppe gehört die ERGO Versicherung zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.de

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