Nur noch bis Ende des Jahres möglich: Altanlagen nachrüsten
Ende des Jahres läuft die vorerst letzte Frist der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ab. Im Rahmen dieser gesetzlichen Verordnung müssen seit 2010 regelmäßig ältere Feuerstätten modernisiert, ausgetauscht oder stillgelegt werden, wenn sie den gesetzlichen Abgasgrenzwerten nicht mehr entsprechen. Diese Anordnung ist verbindlich. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin. Wichtig zu wissen: Diese Regelung ist nicht neu, sondern es tritt am Jahresende eine seit vielen Jahren beschlossene Verordnung in Kraft.… mehr “Alte Kachel- und Kaminöfen modernisieren: Betriebserlaubnis erlischt am 31. Dezember 2024”