Bauhelferversicherung: Schutz für fleißige Hände in der Freizeit

Die Bauhelferversicherung ist der unverzichtbare Schutz auf der Baustelle, wenn Freunde oder Bekannte mit anpacken. Denn der Schutz der Bau-Berufsgenossenschaft ist oftmals nicht ausreichend.
Bauhelferversicherung: Schutz für fleißige Hände in der Freizeit

In den Städten und auf dem Land wird an allen Ecken und Enden gebaut. Vielfach sind am Wochenende freiwillige Kräfte unterwegs, um Freunden und Verwandten beim Bau des eigenen Hauses zu helfen. Vielen Hobby-Bauarbeitern ist aber nicht bewusst: Ohne eine Bauhelferversicherung besteht nur unzureichend Schutz, wenn sich ein Unfall ereignet und dadurch dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen die Folge sind.

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In Deutschland hat sich die Zahl der Bauunfälle von 1999 bis 2009 um fast 45.000 Fälle auf 115.000 reduziert. Ein besseres Bewusstsein und die Aufklärung über Unfallrisiken sind ein Grund dafür. Wer auf seiner privaten Baustelle freiwillige Helfer beschäftigt, muss sich im Klaren darüber sein, dass diese Personen auch eine Absicherung benötigen. Es besteht zunächst die gesetzliche Verpflichtung, die Helfer bei der Bau-Berufsgenossenschaft anzumelden.

Durch die Weiterleitung der Bauanmeldung durch die zuständigen Ämter ist die Bau-Berufsgenossenschaft informiert. Dabei wird jedes Eigenbauvorhaben auf Plausibilität geprüft. Sollten Personen auf der Baustelle nicht angemeldet sein, droht ein Bußgeld. Wer sichergehen will, schützt seine fleißigen Freunde und Verwandte zusätzlich mit der Bauhelferversicherung ab. Denn die Bau-Berufsgenossenschaft deckt die Folgen eines Unfalles nicht umfassend ab. Z. B. wird allein durch die Bauhelferversicherung eine Kapitalzahlung bei Vollinvalidität erbracht.

Für die Notwendigkeit der Bauhelferversicherung sprechen zahlreiche Beispiele, die sich aus den Unfallmeldungen an die Versicherungen und Berufsgenossenschaften ableiten lassen:

Beim Neubau eines Einfamilienhauses sind am Wochenende sämtliche Freunde der Familie auf der Baustelle aktiv. Der Innenausbau ist so gut wie fertig, nun wird das Fundament für ein Carport ausgehoben. Mit dem Minibagger versucht der Bauherr, die Aufgabe zu bewältigen. Bereits nach wenigen Minuten geschieht das Unglück. Als der Baggerführer den Aushub auf den Erdhaufen ablegen möchte, befindet sich ein Nachbar zwischen dem Bagger und der Hauswand. Durch die Drehbewegung wird dieser so unglücklich getroffen, dass er zwischen dem Arbeitsgerät und der Hauswand eingeklemmt wird. Die gesundheitlichen Folgen bleiben für immer und über die Bauhelferversicherung wird eine Invaliditätsleistung fällig.

Mit bis zu 50.000 Euro lässt sich die Invalidität mit der Bauhelferversicherung abdecken. Es werden keine monatlichen Beiträge gezahlt, sondern gegen einen Einmalbeitrag alle Helfer separat versichert. Zwar kann die Bauhelferversicherung einen erlittene Verletzung nicht rückgängig machen, aber zumindest eine finanzielle Absicherung für den Geschädigten gewährleisten.

Bildquelle: Thomas Siepmann, www.pixelio.de
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