„Winterpflichten für Hausbesitzer“ ERGO Verbrauchertipps

Wohnen & Garten

Eigentümer haften für Stürze auf Eis

Wenn Schnee und Eis die Straßen in spiegelglatte Rutschbahnen verwandeln, müssen Immobilienbesitzer umgehend zur Schippe greifen: „Der Eigentümer ist für die Sicherheit auf den Gehwegen vor seinem Haus verantwortlich“, betonen die Experten von ERGO. „Das schließt im Winter gemäß den meisten Ortssatzungen die Beseitigung von Schnee und Eis ein.“ Hausbesitzer müssen dabei nicht nur die Wege auf dem eigenen Grundstück freiräumen oder streuen, sondern meist auch den angrenzenden Gehweg. Zwar folgt jede Gemeinde im Detail ihren eigenen Regeln. Generell aber gilt, dass die Wege von 7 bis 20 Uhr gefahrlos begehbar sein müssen. Dazu ist es nicht zwingend notwendig, den ganzen Bürgersteig von Schnee zu befreien. Als ausreichend gilt ein im Schnitt etwa ein bis anderthalb Meter breiter Streifen. Zum Streuen eignen sich Granulat oder Sand; Salz ist in den meisten Kommunen verboten. „Eigentümer können die Räum- und Streupflicht durch eine Klausel im Mietvertrag auch auf ihre Mieter übertragen“, erklären die ERGO Experten. „Allerdings bleibt es Aufgabe des Vermieters zu prüfen, ob die Mieter ihrer Pflicht auch tatsächlich nachkommen.“ Auch wenn es lästig ist, sollten Eigentümer die Einhaltung der Vorschriften keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Sie müssen sonst womöglich haften, wenn ein Fußgänger auf der vereisten Straße stürzt und sich verletzt.

Quelle: ERGO

Dachlawinen gefährden Mensch und Auto

Nicht nur glatte Straßen machen den Menschen im Winter zu schaffen – manchmal kommt das Unheil auch von oben: Von den Hausdächern rutschende Dachlawinen etwa, oder spitze Eiszapfen, die sich unversehens von den Dachrinnen lösen. „Um die Risiken für Passanten zu senken, können Hausbesitzer Schneefanggitter oder Eishalter anbringen“, raten die ERGO Experten. „In schneereichen Regionen sind solche Sicherheitsvorkehrungen sogar Pflicht.“ Das bedeutet: Wer die Vorschriften nicht einhält, haftet für den Schaden, wenn herabstürzende Schneebretter oder Eiszapfen Autos verbeulen oder sogar Menschen verletzen. Je nach Gemeinde gelten hier allerdings unterschiedliche Regelungen. Häufig sind diese auch an örtliche Gegebenheiten, wie zum Beispiel die Witterungslage oder den Neigungsgrad des Daches, gekoppelt. „Besonders heikel wird es, wenn Tauwetter oder Regen auf starke Schneefälle folgen“, wissen die ERGO Experten. Bei solch einer Wetterlage ist es ratsam, umgehend Warnschilder aufzustellen; bei akuter Gefahr kann sogar eine Sperrung der Straße nötig sein. Gegebenenfalls kommen Hauseigentümer auch nicht umhin, den Schnee auf eigene Kosten vom Dach räumen zu lassen. Von Selbsthilfe raten die ERGO Experten dabei unbedingt ab: „Besser und sicherer ist es, damit einen Profi zu beauftragen, etwa die Feuerwehr oder einen Dachdecker. Niemals sollten Laien selbst auf ein vereistes Dach steigen, um dort Schnee zu schippen!“

Quelle: ERGO

Gut abgesichert in der kalten Jahreszeit

Einmal verschlafen oder vergessen zu streuen – und schon ist es passiert: Über Nacht hat sich eine Eisschicht auf dem Gehweg gebildet, der Nachbar rutscht aus und bricht sich ein Bein. „Falls der Hausbesitzer seine Pflichten versäumt hat, drohen ihm nun hohe Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen“, warnen die ERGO Experten. Schutz vor den finanziellen Folgen solcher Unfälle bietet eine Haftpflichtversicherung. Wer in einem Einfamilienhaus lebt, ist mit einer Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert, Besitzer von Mehrfamilienhäusern dagegen brauchen eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Doch auch für die Immobilie selbst bringt der Winter Risiken mit sich: „Dicke Schneemützen auf den Häusern sind ein märchenhafter Anblick. Allerdings kann die weiße Pracht auch gefährlich werden“, warnen die ERGO Experten. „Zu hohe Schneelasten können zu Verformungen und Rissen führen und sogar Dächer zum Einsturz bringen.“ Die Wohngebäudeversicherung deckt solche Risiken in der Regel nicht ab, da Schnee- und Eisschäden zu den Elementargefahren zählen. „Daher lohnt es sich, den Schutz vor solchen Naturgewalten in die bestehende Absicherung aufzunehmen“, empfehlen die ERGO Experten. „Denn die Reparatur eines eingeknickten Dachstuhls ist nicht nur teuer – sie ist in der kalten Jahreszeit auch ein schwieriges und langwieriges Unterfangen.“

Quelle: ERGO

CHECKLISTE für Hausbesitzer: Ist das Haus winterfest?
– Ist für regelmäßige Räumung und Streuung der Wege gesorgt?
– Wurde genug Granulat oder Sand eingekauft? Ist die Schneeschaufel einsatzfähig?
– Wurden Warnschilder für anbrechendes Tauwetter vorbereitet?
– Wurden Schneefanggitter gegen Dachlawinen angebracht oder andere Vorkehrungen getroffen?
– Besteht eine Privat- oder Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung?
– Ist das Gebäude gegen Elementarschäden versichert?

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Über die ERGO Versicherungsgruppe

ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. ERGO bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistungen. Im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den führenden Anbietern. 50.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2011 nahm ERGO Beiträge in Höhe von 20 Mrd. Euro ein und erbrachte für ihre Kunden Versicherungsleistungen von 17,5 Mrd. Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
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