Neue Richtlinien für Investitionszuschüsse

Mini-KWK-Anlagen werden wieder gefördert

Neue Richtlinien für Investitionszuschüsse
Grafik: Flüssiggas (No. 4670)

sup.- Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die gleichzeitig heizen und Strom produzieren, werden angesichts der eingeleiteten Energiewende eine immer größere Rolle in der Gebäudetechnik spielen. Bei der geplanten Abschaltung der Kernkraftwerke und einer Reduzierung der Stromkapazitäten aus Kohlekraftwerken sind kleine, dezentrale KWK-Geräte in Wohngebäuden ein unverzichtbarer Ausgleich. Sie erzeugen den Strom unmittelbar dort, wo er benötigt wird und leiten die dabei automatisch entstehende Wärme an die Heizungsanlage weiter. Auf diese Weise kann eine Energieausbeute von mehr als 90 Prozent erzielt werden. Ein äußerst vorbildlicher Wert, wenn man bedenkt, dass bei herkömmlichen Großkraftwerken bis zu zwei Drittel der eingesetzten Energie durch Abwärme und weite Stromtransporte verloren gehen. Die Mini-Blockheizkraftwerke nach dem KWK-Prinzip lassen sich inzwischen äußerlich von einem kompakten Heizkessel kaum noch unterscheiden. Manche Modelle sind auch zur Montage an der Wand geeignet. Der Motor zur Stromerzeugung wird meistens mit Gas betrieben, das dann z. B. für Wärmebedarfsspitzen im Winter auch ein Brennwert-Heizmodul versorgt. Kommt als Energie für das KWK-Gerät das transportable Flüssiggas zum Einsatz, dann ist sogar eine völlig leitungsunabhängige Strom- und Wärmeproduktion möglich.

Zur Unterstützung dieses klimaschonenden Energiekonzepts beginnt das Bundesumweltministerium jetzt wieder mit einer finanziellen Förderung von Mini-KWK-Anlagen, die im Jahr 2010 zunächst ausgesetzt worden war. Die veränderten Richtlinien beziehen sich auf die Installation von Anlagen bis 20 Kilowatt elektrischer Leistung (kWel) in Bestandsbauten. Im Fokus der neuen Fördermaßnahmen stehen auch die so genannten Kleinst-Blockkraftwerke mit einer Leistung von 1 kW, die für Ein- und Zweifamilienhäuser geeignet sind. Um gerade hier einen Investitionsanreiz zu schaffen, gibt es gestaffelte Fördersätze, bei denen der Zuschuss pro Kilowatt im niedrigen Leistungsbereich besonders hoch ausfällt. Eine Beispielrechnung: Bei einer 5-kW-Anlage gibt es fürs das erste Kilowatt 1.500 Euro, für die nächsten drei jeweils 300 Euro und für das fünfte Kilowatt noch 100 Euro, insgesamt also einen Zuschuss von 2.500 Euro. Förderanträge können seit dem 1. April 2012 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Unter www.bafa.de lassen sich die entsprechenden Formulare herunterladen. Hier sind auch die speziellen Effizienzanforderungen aufgelistet, die die Geräte für einen Investitionszuschuss erfüllen müssen. Eine regelmäßig aktualisierte Liste der förderfähigen Anlagen finden interessierte Hausbesitzer ebenfalls auf der BAFA-Website.

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