Minol bietet Legionellenprüfung an

Kunden erfüllen Vorgaben der novellierten Trinkwasserverordnung – Kooperation mit SGS Institut Fresenius
Minol bietet Legionellenprüfung an
Gemäß TrinkwV entnimmt Minol an drei Stellen Proben: in der Warmwasserleitung kurz nach dem Warmwasserspeicher, in der Zirkulationsleitung kurz vor dem Warmwasserspeicher, und an der Zapfstelle in der Wohnung, die vom Speicher am weitesten entfernt ist.

Minol hilft der Wohnungswirtschaft, die Vorgaben der novellierten Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zu erfüllen. Vermieter und Verwalter können die „orientierende Untersuchung“ des Trinkwassers innerhalb eines vertraglich festgelegten Zeitraumes an den Dienstleister delegieren. Um die Legionellenprüfung bundesweit und absolut zuverlässig anbieten zu können, arbeitet Minol mit dem renommierten SGS Institut Fresenius zusammen. In den Laboren des Institutes werden die Wasserproben mikrobiologisch ausgewertet. Akkreditierte Servicemitarbeiter von Minol entnehmen die Wasserproben und leiten sie an die Labore des Institutes weiter. Minol überwacht die Fristen für die Auswertung der Proben und informiert den Kunden über das Ergebnis. Bei Überschreitung der zulässigen Grenzwerte (positiver Befund) übernimmt Minol in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt auch die weiterführende Untersuchung der Anlage. „Wir dokumentieren und archivieren alle Arbeitsschritte und Ergebnisse der Legionellenprüfung, so dass der Kunde rechtlich auf der sicheren Seite ist. Der Verwalter kann das Labor-Ergebnis im Treppenhaus aushängen und so die Hausbewohner informieren, wie es die Trinkwasserverordnung vorsieht“, erklärt Matthias Bär, Produktmanager für die Immobilienwirtschaft bei Minol. Die Kosten der Legionellenprüfung sind voraussichtlich umlagefähig nach § 2 Nr. 2 bzw. 5 BetrKV.

Über die Legionellenprüfung hinaus bietet Minol eine Reihe optionaler Services an, so zum Beispiel die Erstmeldung der Trinkwasseranlagen beim Gesundheitsamt und die Meldung der Prüfergebnisse direkt an das Gesundheitsamt. „Vor der ersten Legionellenprüfung empfehlen wir eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes. Dabei werden die vorgeschriebenen Entnahmestellen überprüft und dokumentiert“, sagt Matthias Bär. Laut TrinkwV müssen die Trinkwasserproben an mindestens drei Stellen der Anlage entnommen werden: in der Warmwasserleitung (Vorlauf) kurz nach dem Warmwasserspeicher, in der Zirkulationsleitung (Rücklauf) kurz vor dem Warmwasserspeicher, und an der Zapfstelle in der Wohnung, die vom Speicher am weitesten entfernt ist. Der Betreiber muss dafür sorgen, dass an diesen Stellen passende Entnahmestellen vorhanden sind. Oft müssen beispielsweise zusätzliche Zapfhähne am Wasserspeicher eingebaut werden. „Wir beraten unsere Kunden in allen organisatorischen, technischen und rechtlichen Fragen rund um die Trinkwasserverordnung. Gerne vermitteln wir auch kompetente Ansprechpartner, wenn etwa bei einem positiven Prüfergebnis die Trinkwasseranlage saniert werden muss“, erklärt Matthias Bär.

Mehr Informationen zur Trinkwasserverordnung, auch zu Arbeitshilfen des DVGW und des GdW, hat Minol auf der Website www.minol.de/neue-trinkwasserverordnung zusammengestellt. Unter legionellen-pruefung@minol.com bekommen Vermieter und Verwalter kompetenten Rat auf ihre Fragen zur Trinkwasserverordnung. Bildquelle: Minol
Die Minol-ZENNER-Gruppe ist einer der weltweit führenden Gerätehersteller und Dienstleister für die verbrauchsabhängige Energiekostenabrechnung. Sie vereint zwei traditionsreiche Firmen: die Minol Messtechnik GmbH & Co. KG aus Leinfelden-Echterdingen – mit Schwerpunkt Energiemanagement – und die ZENNER International GmbH & Co. KG aus Saarbrücken – mit Schwerpunkt Energietechnik. Mit Tochtergesellschaften und Vertriebspartnern in mehr als 60 Ländern ist die familiengeführte Gruppe gut vernetzt. Weltweit arbeiten 1.900 Menschen für Minol und ZENNER. Mehr Informationen enthalten die Webseiten www.minol.com und www.zenner.com.

Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG
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