ERGO Verbrauchertipps „Schimmel – die schwarze Gefahr“

Wohnen & Garten

Gift für den Körper

Wer kennt sie nicht: schwarze Flecken im Badezimmer, hinter Schränken oder am Fensterrahmen. Fast jeder zehnte deutsche Haushalt ist von Schimmelbefall betroffen. „Schimmelpilze sehen nicht nur unschön aus, sie können auch zu einer echten Gefahr für die Gesundheit werden“, warnen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. „Die Pilze verteilen ihre Sporen in der Wohnung, über die Luft gelangen sie dann in die Atemwege der Bewohner.“ Wer der „verseuchten“ Luft regelmäßig ausgesetzt ist, riskiert, krank zu werden. So leiden bereits etwa sechs Prozent aller Deutschen an einer Schimmelpilzallergie: „Atmen Betroffene die Sporen ein oder gelangen sie auf anderem Weg in den Körper, etwa beim Essen, können unterschiedliche allergische Reaktionen auftreten. Diese reichen von Schnupfen, Bindehautreizungen und Migräne über Hautausschlag und Müdigkeit bis hin zu Atemwegserkrankungen wie Asthma“, so die DKV Experten. Darüber hinaus können manche Schimmelarten Pilzinfektionen verursachen. Andere wiederum bilden besonders giftige Sporen, die innere Organe angreifen. Die Folge können schwere Leberschäden sein. Generell gilt: Obwohl grundsätzlich jeder gefährdet ist, der Schimmelsporen regelmäßig einatmet, sind Säuglinge, immungeschwächte und ältere Menschen besonders oft von den gesundheitlichen Folgen betroffen.

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung

Die besten Schimmelkiller: Lüften und Heizen

Schimmelpilze breiten sich vor allem dort aus, wo sie ausreichend Feuchtigkeit vorfinden – und gerade in geschlossenen Räumen ist die Luft oft besonders feucht. „Eine vierköpfige Familie gibt täglich bis zu 15 Liter Wasser in Form von Wasserdampf an die Raumluft ab. Das geschieht durch Kochen oder Duschen, aber auch durch Schwitzen und Atmen“, wissen die Experten von ERGO und ergänzen: „Diese Feuchtigkeit setzt sich dann auf Flächen wie den Wänden ab.“ Die wichtigste Maßnahme gegen Schimmelbildung ist daher regelmäßiges Stoßlüften, am besten mehrmals täglich. Die feuchte Raumluft wird so aus der Wohnung geleitet. Die Fenster zum Lüften nur zu kippen, reicht allerdings nicht aus. „Zudem sollte man darauf achten, nasse Fliesen nach dem Duschen oder Kochen abzutrocknen. Auch die frisch gewaschene Wäsche hängt man besser im Freien auf anstatt in den eigenen vier Wänden. Sonst verteilt sich die Feuchtigkeit über die Raumluft in der ganzen Wohnung“, wissen die ERGO Experten. Ein weiterer wichtiger Tipp: In kalten Monaten muss die Wohnung ausreichend beheizt werden. Denn sind die Wände deutlich kälter als die Raumluft, wird die Schimmelbildung ebenso angeregt. Deshalb sollte man auch darauf achten, an Außenwänden keine großen Bilder aufzuhängen und zwischen Wand und Möbeln einen Abstand zu lassen. Steht zum Beispiel ein Schrank direkt an einer Wand, freut sich der Schimmelpilz nämlich auch hier über besonders gute Wachstumsbedingungen.

Quelle: ERGO

Schimmel in der Mietwohnung – wer zahlt fürs Entfernen?

Werden ein Haus oder eine Wohnung von Schimmel befallen, kommt es oft zum Streit zwischen Mieter und Vermieter: Wer muss für den entstandenen Schaden und das Entfernen des Pilzes aufkommen? Die Experten der D.A.S. Rechtsschutzversicherung wissen Bescheid: „Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter sichtbare Schimmelbildung zu melden. Tut er dies nicht, kann er unter Umständen zum Schadenersatz verpflichtet werden.“ Ist der Mangel angezeigt, muss die Schuldfrage geklärt werden. Der Vermieter hat Schimmel immer dann zu verantworten, wenn bauliche Mängel ursächlich für die schwarzen Flecken sind. Das kann eine leckende Wasserleitung sein, aber auch ein undichtes Dach. Der Vermieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Schaden zu beheben und die Wohnung schimmelfrei zu machen. „Geschieht dies nicht, kann der Mieter die Miete mindern. In besonders gesundheitsgefährdenden Fällen ist er sogar berechtigt, fristlos zu kündigen“, so die D.A.S. Experten. Lüftet und heizt hingegen der Mieter die Wohnung nicht angemessen, so haftet er für die Schäden und Entfernung des Schimmels. „Ein Mieter kann aber nicht dazu verpflichtet werden, Baumängel durch Lüften auszugleichen oder nach dem Duschen das Badfenster für Stunden offen zu lassen.“ Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Parteien, muss ein unabhängiger Gutachter entscheiden, wer Schuld hat.

Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung

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