Die Gebäudeversicherung als Schutz für die eigenen vier Wände

Eine Gebäudeversicherung ist für die eigenen vier Wände genauso wichtig wie z. B. eine Kranken- oder Lebensversicherung für den Menschen. Wer ist schon in der Lage, größere Schäden aus der eigenen Tasche zu bezahlen?
Die Gebäudeversicherung als Schutz für die eigenen vier Wände

Hausbesitzer haben für ihren Lebensstandard hart arbeiten müssen und sich mit den eigenen vier Wänden die optimale Altersvorsorge geschaffen. Schließlich ist mietfreies Wohnen im Alter der beste Weg, um die Rente genießen zu können. Diese Altersvorsorge muss besonders geschützt werden, damit im Schadensfall nicht die ganze Lebensplanung auf der Kippe steht. Die Gebäudeversicherung steht für den Schutz des Häuschens – und damit auch ein Stück weit für die Zukunft.

Informationen zur Gebäudeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html

Ein Hausbau oder -kauf geht in der Regel mit einer langfristigen Finanzierung einher. Im Normalfall verlangen die finanzierenden Banken sowieso den Abschluss einer Gebäudeversicherung, damit im Schadensfall das finanzierte Objekt auch gegen jegliche Gefahren geschützt ist. Denn kommt es nach einem Vollbrand zu einem Totalschaden, wird es unmöglich, zusätzlich zur laufenden Zinsbelastung auch noch die Kosten für den Wiederaufbau zu stemmen. Unabhängig davon würde sich im Falle des Zahlungsverzuges die Bank bei einer Verwertung nicht mit einer Brandruine zufriedengeben.

Auch für kleine Schäden ist die Gebäudeversicherung nicht ohne Bedeutung. Denn es muss nicht immer der Totalverlust eines Hauses sein, der zum Versicherungsfall führt. Auch viele andere Dinge stellen eine Gefährdung dar.

Zu jeder Jahreszeit muss man mittlerweile mit heftigen Unwettern rechnen. Schwere Stürme und starke Regenschauer sorgen für unangenehme Überraschungen. Bäume werden durch den Sturm entwurzelt und stürzen auf das Haus oder Dachpfannen werden abgedeckt. Letztendlich werden diese Schäden durch die Gebäudeversicherung gedeckt, sofern ein Sturm mindestens mit der Windstärke 8 getobt hat.

Versicherungsschutz besteht für das gesamte Gebäude und für alle damit verbundenen Bestandteile und für Gebäudezubehör. Letzteres muss der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dienen. Zum Versicherungsumfang gehören auch Einbaumöbel, sofern sie fest mit dem Gebäude verbunden sind und bei der Entfernung beschädigt oder zerstört werden können. Insbesondere die Einbauküche ist hier zu nennen, aber auch Einbauschränke in Wohn- oder Schlafzimmer.

Bewegliche Sachen sind im Versicherungsumfang der Gebäudeversicherung ebenfalls enthalten, hier zu zählen Mauersteine oder Dachziegel, die im Keller gelagert sind oder auch Heizöl. Weiterhin gehören Müllbox, Klingel- und Briefkastenanlage, Carport, Garage oder Pergola zum Gebäude und damit auch zum Versicherungsschutz.

Gesondert versicherbar sind Fotovoltaikanlagen und die dazugehörigen Bauteile und Installationen. Nicht in dem Umfang der Gebäudeversicherung gehören hingegen Sachen, die ein Mieter auf seine Kosten eingebracht hat wie z. B. der Parkettboden, die Deckenvertäfelung oder die Markise auf dem Balkon.

Kommt es zu einem Schaden am Gebäude, entstehen Aufräumungs- und Abbruchkosten. Wenn die Garage ausgebrannt ist, muss diese nicht nur abgerissen werden, sondern der Schutt ist kontaminierter Sondermüll und muss kostenintensiv entsorgt werden. Bergungskosten fallen an, wenn z. B. eine beschädigte Rohrleitung repariert werden muss und die unbeschädigte Einbauschrankwand aufwendig abgebaut wird, um an den Rohrbruch in der Wand zu gelangen.

Bildquelle: Klaas Hartz,
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